BEKLEIDUNGSKONZERN VERHINDERT KRITISCHE PROTESTE
Peel & Cloppenburg untergräbt Versammlungsfreiheit
Durch juristische Taktiererei gelingt es dem Bekleidungskonzern Peek&Cloppenburg, bisher regelmäßig vor seiner Filiale stattfindende Proteste der Basisgruppe Tierrechte zu verhindern. Die Kundgebungen der TierrechtlerInnen wenden sich gegen den Verkauf von Pelzwaren bei P&C.
Weil der Konzern
eine Schwachstelle des österreichischen Versammlungsrechts ausnützt,
wurden friedliche Kundgebungen von TierrechtlerInnen durch die Wiener Versammlungsbehörde
untersagt. Peek&Cloppenburg meldet selbst vor dem Eingang seiner Filiale
in Wien 7, Mariahilferstraße 26-30, Versammlungen an, offenbar ohne diese
in Anspruch zu nehmen. Dadurch wird die Anmeldung weiterer Versammlungen anderer
Personen am selben Ort verhindert. So unterbindet P&C legale Proteste und
macht jegliche Kritik an der Firmenpolitik mundtot.
Der Untersagungsbescheid der Versammlungsbehörde lautet folgendermaßen:
[Ihre] "...Versammlungen wurden der Behörde am 28.6.2005 angezeigt.
Schon zuvor, nämlich am 16.6.2005, waren bei der Bundespolizeidirektion
Wien Versammlungen der Peek & Cloppenburg GmbH & Co KG (...) angezeigt
worden". Aus diesem Grund müsse man die Versammlungen der Basisgruppe
Tierrechte untersagen.
Seit
rund 3 Jahren protestieren verschiedene Tierrechtsgruppen, vor allem in Österreich
und Deutschland, aber auch in Holland, Polen und der Schweiz, gegen den tierverachtenden
Handel mit Pelzen bei P&C. In diesem Zeitraum gab es über 1000 Protestaktionen
gegen den Konzern. Peek&Cloppenburg verweigerte bisher jedes Gesprächsangebot
der TierrechtlerInnen.
Pelz bedeutet für die betroffenen Tiere immer ein Leben lang in winzigen
Käfigen auf Drahtgitterboden leben zu müssen und, sobald das Winterfell
dicht genug ist, mit Strom oder Gas umgebracht zu werden.
In Österreich ist die "Produktion" von Pelzen, also die Zucht
und die Tötung von Nerzen, Füchsen und anderen Tieren ihres Felles
wegen, seit mehreren Jahren verboten.
Die Basisgruppe Tierrechte wird juristisch gegen die Entscheidung der Versammlungsbehörde vorgehen. Wenn Wirtschaftsinteressen über das Versammlungsrecht gestellt werden, ist das eine demokratiepolitisch bedenkliche Entwicklung, so eine Pressesprecherin der Basisgruppe Tierrechte. Solch eine Untergrabung des Versammlungsrechts darf nicht stumm hingenommen werden. Gegen die Entscheidung wurde bereits Einspruch bei der Versammlungsbehörde eingelegt.
Die TierrechtlerInnen werden dennoch weiterhin auf internationaler Ebene Peek&Cloppenburg unter Druck setzen, um den Konzern zum Ausstieg aus dem Pelzhandel zu bewegen. Allein am 8. Oktober 2005 ("Internationaler Aktionstag") fanden 23 Kundgebungen und Demonstrationen vor und in P&C-Filialen in Österreich und Deutschland statt.
Für weitere Informationen und Rückfragen:
www.Basisgruppe-Tierrechte.org - info@basisgruppe-tierrechte.org